Denkmäler - Vergangenes für die Zukunft erhalten
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Die zentrale Aufgabe ist die Sicherung ihrer Substanz. So verlangt es das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein- Westfalen. Auch das Bundesnaturschutzgesetz fordert den Erhalt historischer Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart.
Die Zentralfriedhofskommission ist diesem Auftrag nachgekommen. Nachdem der Bestand an historischen Denkmalen systematisch ermittelt, erfasst und bewertet worden ist, sind seit 1998 die ältesten Bauteile und Anlagen des Zentralfriedhofs sowie 41 seiner Grabmale in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen.
Die Zentralfriedhofskommission und die Nutzungsberechtigten sind für die geschützten Grabmäler verantwortlich, in dem sie für deren Erhalt sorgen. Sind Nutzungsberechtigte nicht vorhanden oder unbekannt, werden die Denkmäler von der Zentralfriedhofskommission so lange betreut, bis das Nutzungsrecht an der Grabstätte neu vergeben ist.
Geschützte Denkmäler werden nach Möglichkeit nicht versetzt. Muss dies aber sein, so werden sie auf Sammelplätzen aufgestellt.
Denkmäler sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Dazu mögen die Informationen auf dieser Homepage beitragen.